Überwachung
Es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Unternehmers, sich über bestehende, insbesondere über neu zur Eintragung gelangende Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster in den Geschäftsbereichen, in denen sein Unternehmen tätig ist, laufend zu unterrichten.
Der Lösung dieser Aufgabe dient unsere Schutzrechtsüberwachung.
Anfragen an: muenchen@patcare.eu