Patente
- Patente sind immaterielle Vermögensrechte und sollen die Innovation fördern. In jedem Staat gilt ein nationales Patentrecht. Diese beruhen jedoch weitgehend auf den gleichen Grundprinzipien.
- Ein Patent ist ein vom Staat gewährtes Schutzrecht mit einer Zeitdauer von im allgemeinen bis zu 20 Jahren. Es wird dem Erfinder oder dem berechtigten Anmelder im Austausch gegen eine vollständige Offenbarung der Erfindung in einem gedruckten Dokument erteilt - Patenturkunde. Eine Erfindung muss in einem Produkt, einem Verfahren oder einer Vorrichtung verwirklicht, wirtschaftlich verwertbar und neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.
- Ein Patent verleiht das Recht, Unberechtigten das Nachahmen oder die Ausnutzung der Erfindung zu verbieten und gegebenenfalls Schadensersatz zu fordern. Dies ist bei der Ausarbeitung der Patentanmeldung, insbesondere der Patentansprüche, zu berücksichtigen.
- Dieses Verbietungsrecht bietet in der Praxis einen sehr wirksamen Schutz. Es kann einen starken Trumpf im harten Wettbewerb auf den heutigen Märkten darstellen.

- Der Patentanmelder muss sich in jedem Staat, in dem er Schutz benötigt, ein Patent erteilen lassen, was auch die Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren erfordert. Diese werden üblicherweise jährlich gezahlt und steigen progressiv mit dem Alter des Patentes.
- Zur Einreichung einer Patentanmeldung ist es erforderlich, den vollständigen Namen des Anmelders sowie dessen vollständige Adresse anzugeben. Ferner sind die Erfinder mit vollständigem Namen und Adresse zu nennen.
- Die Patentanmeldung besteht aus einem Antrag auf Erteilung eines Patents, einem Titel, den Patentansprüchen, der Beschreibung, der Zusammenfassung sowie, falls erforderlich, den Zeichnungen.
- Falls die Patentanmeldung aufgrund einer bereits vorhandenen Patentanmeldung angemeldet wird und das sogenannte Prioritätsrecht in Anspruch genommen wird, sind noch das Anmeldedatum, das Aktenzeichen sowie das Land dieser älteren Patentanmeldung anzugeben und der Prioritätsbeleg einzureichen.