Kreuzlizenzen

Eine Kreuzlizenz liegt vor, wenn der Schutzrechtsinhaber mit einem Konkurrenten einen gegenseitigen Austausch an Lizenzen vereinbart. Die Zahl der betroffenen Schutzrechte  kann von nur einem Schutzrecht auf jeder Seite bis zu umfangreichen Schutzrechtspaketen reichen, welche dann die Grundlage weitreichender Zusammenarbeit bilden.

Es kann mehrere Gründe für Kreuzlizenzen geben. Ein Grund ist  beispielsweise ein Abgrenzungskonflikt zwischen den Gegenständen von Patenten, die ähnliche oder überlappende Schutzrechtsbereiche  betreffen, wodurch sich die betroffenen Parteien gegenseitig blockieren  würden.

Ein anderer Grund kann sein, dass die Erfindungen beider Parteien sich gegenseitig ergänzen und dass es im beiderseitigen Vorteil liegt,  sich gegenseitig eine größere Bewegungsfreiheit aufgrund der  gemeinsamen Anwendung aller Patente zu gewähren.

Die Kreuzlizenzvergabe kann auch aus defensiven Gründen erfolgen,  wenn Konkurrenten die Zeit, die Anstrengungen und die Kosten für die Überprüfung der Gültigkeit der beiderseitigen Schutzrechte vermeiden wollen. In solchen Fällen kann ein Lizenzaustausch vorteilhafter sein als eine Konfliktsituation, welche die Aktivitäten auf beiden Seiten hemmen würde.

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