Lizenzen
Vereinfacht dargestellt besteht der Wert eines Schutzrechts für seinen Inhaber darin, dass es ihm das Verbietungsrecht bei der Nutzung seiner Erfindung verleiht und ihn somit vor einer Nachahmung durch die Konkurrenz schützt. In der Praxis ist diese Situation relativ selten: entweder ist der Schutzrechtsinhaber nicht in der Lage, seine durch das Schutzrecht gegebene Stellung im vollen Umfang auszunutzen oder es gibt bereits ähnliche konkurrierende Produkte, Gestaltungen, Marken oder Verfahren auf dem Markt, die ausserhalb des Schutzumfangs seines Schutzrechts liegen.
Auch in diesem Falle kann das Schutzrecht dennoch einen erheblichen Handelswert dadurch haben, dass Lizenzen vergeben werden. Es gibt viele Formen von Lizenzen. Als Beispiel seien einfache und ausschließliche Lizenzen sowie Kreuzlizenzen genannt.
Auch können örtliche sowie nach Art und Umfang beschränkte Lizenzen vergeben werden.
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